Allgemeine

Geschäfts- und Liefer- Bedingungen

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1. Geltungsbereich

Mit der widerspruchslosen Hinnahme  unserer schriftlichen AUFTRAGSBESTÄTIGUNGEN erkennt der Kunde unsere Allgemeinen Verkaufs-  und Lieferbedingungen an. Ein Widerspruch hat unverzüglich zu erfolgen. MündlicheVereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann im Rahmen  des Liefergeschäftes als vereinbart,  wenn der Käufer eigeneEinkaufsbedingungen verwendet. Dies gilt auch für den Fall, dass wir den Einkaufsbedingungen des Kunden bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich widersprechen. Insofern befreit uns der Kunde von dem Erfordernis eines Widerspruches gegen seine Einkaufsbedingungen. Die Bezugnahme des Kunden auf seine Einkaufsbedingungen gilt als nicht geschrieben.

2. Angebote  / Auftragsbestätigung

Unsere Angebote  sind freibleibend und erfolgen unter dem Vorbehalt  ausreichender Liefermöglichkeiten und vorbehaltlich von Schreib-,  Kalkulations- oder sonstigen  Irrtümern. Aufträge  geltenals angenommen, wenn wir sie schriftlich  bestätigen  oder ihnen nicht innerhalb  von 8 Tagen nach Eingang widersprochen haben.

3. Preisstellung

Sofern  It. den jeweilsgültigen  Angeboten oder Preislisten  keinebesondere  Vereinbarung erfolgte,  behalten  wir uns die Berechnung der am Tage der Lieferung  gültigen  Preise  vor. Die Listenpreise oder Nettopreise verstehensich zuzüglich der jeweils gültigenMehrwertsteuer.

4. Zahlung

Falls nicht anders vereinbart, geltenfolgende Zahlungsbedingungen:

Innerhalb 30 Tagennach Rechnungsdatum rein Netto oder innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto.Vertreter sind zum Inkasso nicht berechtigt. Die Annahme von Wechseln behaltenwir uns vor. Bei Rechnungsregulierung mit Wechseln  gewähren  wir keinen Skontoabzug und belasten  den Besteller  mit den anfallenden Diskont- und Wechselspesen oder sonstigen  Mehrkosten. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Hohe von 3% über dem Lombardzinssatz der Währungs- und Notenbank zu berechnen, es sei denn es wird durch uns ein höherer Zurückhaltung von Zahlungen  zwecks Aufrechnung gegen vom Lieferanten bestrittene  und nicht rechtskräftig festgestellte Forderungen sind ausgeschlossen. Abzüge, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, werden nicht anerkannt. Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn an Gegenständen noch Nacharbeiten nötig sind. Kann die Fertigstellung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten  hat, nicht erfolgen,  so bleibendennoch  die vereinbarten Zahlungstermine bestehen.

Wird über das Vermögen  des Bestellers  der Konkurs oder das gerichtliche Vergleichsverfahren eingeleitet, oder wird von dem Besteller  die Zahlung eingestellt, oder kommt es zu Wechselprotesten oder zur Zwangsvollstreckung gegen den Besteller, oder bestehen über die Vermögenslage des Bestellers Zweifel,die eine Kreditgewährung nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lassen,so ist der Lieferer berechtigt,  jederzeit  anstelle der vereinbarten Zahlung sofort Barzahlung zu verlangen,  seinEigentum  an der gelieferten  Ware geltendzu machen,  diese wegzunehmen und freihändig  zu verwerten, sowie von allen Verträgen zurückzutreten, ohne dass es der Setzung  einer Nachfrist  bedarf. Vorbehalten bleibt das Recht des Auftragnehmers auf Schadensersatz. In diesen Fällen sind weiterhin sämtlicheStundungszusagen aufgehoben. Der Anspruchdes Auftragnehmers auf sofortige Bezahlung und auf Fortfallaller vereinbarten Zahlungstermine besteht ohne Rücksicht darauf,ob Wechsel  laufen, deren Fälligkeit  noch nicht eingetreten ist. Der Lieferer ist auch berechtigt,  vom Besteller  Vorauskasse für alle noch nicht erfolgten  Lieferungen zu fordern.

5. Verpackung

Sollten in den jeweils gültigenAngeboten und Preislisten keine Verpackungskosten enthalten sein, werden diese billigst berechnet.

6. Lieferung und Versand

Lieferung erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers, unabhängig vom Ort der Versendung. Auch bei Vereinbarung frachtfreier Lieferung geht die Gefahr mit der Absendung auf den Besteller über. Ist die Wareversandbereit und verzögert  sich die Versendung oder die Abnahme  aus Gründen,  die der Lieferer nicht zu vertreten  hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeigeder Versandbereitschaft auf den Besteller über. Die Versendung gilt als zu diesem Zeitpunkterfolgt. Teillieferungen sind zulässig.

7. Transportschäden

Trotz sorgfältiger Verpackung können Schäden  dieser Art bei allen Versandarten nicht ausgeschlossen werden. DamitSie in jedem Fall zufrieden  gestellt werden,bitten wir, die nachstehenden Empfehlungen zu beachten (bei Nichtbeachtung müssen wir uns Ersatzlieferung gegen Neuberechnung vorbehalten):

1. Bei Beschädigungen, die bereits äußerlichsichtbar sind, darf der Empfangnicht vollgültig quittiertwerden.

2. Ist die Verpackung unbeschädigt und werden die Schäden erst beim Auspackenfestgestellt, muss bei der Speditionbinnen 3 Tagen nach  Übernahme der     Sendung reklamiert werden. Gegebenenfalls muss die Speditioneine Hausaufnahme durchführen. 

     Speditionen lehnen in den meistenFällen „Hausaufnahmen" ab und berufen sich auf „reineQuittung" (unterschriebenen Frachtbrief). Packen Sie deshalb diese Sendung im Beisein des Fahrers aus. Sollte der Fahrer dies ablehnen, lassen Sie sich bitte einen Vermerk (Sendungunter Vorbehalt angenommen - Fahrer lehnt Beisein bei Öffnung des Kartons ab) quittieren.

3. In jedem Fall muss die Sendung  in dem Zustand,  in dem sie sich bei der Feststellung des Schadens  befand, liegenbleiben.

Zur reibungslosen Abwicklung eines Schadensfalls benötigen  wir von Ihnen:

1. Originalbrief (Fotokopie hiervon erhaltenSie sofort zurück)

2. Tatbestandsaufnahme

3. Abtretungserklärung              (Die Abtretungserklärung bringt für Sie keinerleiVerbindlichkeiten mit sich)

8. Lieferzeit

Die Lieferzeit beginntnach Klärung allerEinzelheiten über die Ausführung des Auftrags. Sie ist mit Ausnahme bei besonderer Vereinbarung als annähernd und unverbindlich zu betrachten. Will der Käufer in begründeten Fällen Rechte aus Verzugherleiten, muss er vorher eine Nachfrist von wenigstens 3 Wochen setzen.Höhere Gewalt oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände, wie unvorhergesehene behördliche Maßnahmen, unverschuldete Schwierigkeiten in der Eindeckungsmöglichkeit für Rohmaterial und sonstige Betriebsstoffe berechtigen uns, die vereinbarten Liefertermine hinaus-zuschieben bzw. von den Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise zurückzutreten

9. Zeichnungen

Die Entwürfe und Konstruktionen des Lieferers unterliegen dem Urheberrecht und Eigentumsschutz.

10. Mängelrügen

Gewährleistungsansprüche verjähren 1 Jahr nach Ablieferung der Ware, spätestens 13 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft durch uns, sofern sich aus den folgenden Ausführungen nichts anderes ergibt. Mangelrügen müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb 10 Tagen schriftlich geltend gemacht werden.Dem Lieferer muss Gelegenheit zur Nachprüfung an Ort und Stelle gegeben werden. Eine Reklamation ist hinfällig, falls vorherohne Zustimmung des Lieferers an beanstandeten Gegenständen Veränderungen vorgenommen werden. Mängel,die auch bei sorgfältiger Prüfungnicht innerhalb der Frist von 14 Tagenentdeckt werden können,sind sofort bei der Feststellung zu rügen.

Weist der Liefererdie Mängelrüge als unbegründet zurück, so verjährt der Gewährleistungsanspruch in 3 Monaten  nach schriftlicher Zurückweisung, spätestens jedoch in der gesetzlichen Frist. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass ein vorher nicht feststellbarer Arbeits-, Material- oder Konstruktionsfehler vorliegt. Haben wir Schadensersatz aus so genanntem Verschulden vor oder bei Vertragsabschluss, aus unerlaubter Handlung,positiver Vertragsverletzung oder aus einem sonstigen zwingenden vertraglichen oder außervertraglichen Rechtsgrund zu leisten, so ersetzenwir nur den unmittelbaren Schaden.

dann in dem Umfang, wie solche von den betreffenden Herstellerwerken aufgrund  ihrerGewährleistungsbestimmungen anerkannt  werden. WeitereAnsprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.

Wir behalten uns vor, nach unserer Wahl die von uns anerkannten Mängel zu behebenoder Ersatz zu liefern. Ist die Behebung des Mangels durch die Lieferungeines Ersatzstückes nicht möglich oder der Aufwand nicht im Verhältnis zum Lieferwert, ist der Bestellerzu angemessener Minderung berechtigt. nachkommt.

11. Oberfläche

Die Eloxierung entspricht den gültigen DIN-Vorschriften 17611. Das visuelleFarbempfinden bei Metalloberflächen ändert sich schon durch geringste  Verlagerung des Betrachtungswinkels. Farbunterschiede und Veränderungen des Strukturverlaufes sind in den üblichen  Toleranzen nicht zu vermeiden.

Standard-Farbbeschichtung in RAL 9016, verkehrsweiß. Geringe Farb- und Glanz- Unterschiede sind herstellungsbedingt.

Die Beurteilung der Oberfläche hinsichtlich Einheitlichkeit von Farbe und Struktur,  hat nach den Güterichtlinien zu erfolgen.  Dabei sind ein Abstandvon 5 m auf der Außenseite und ein Abstandvon 3 m auf der Innenseite  einzuhalten. Für die Beurteilung der Beschichtungsqualität stellen Untergrund Unebenheiten, oder kleine Kratzer, Putzschlieren und Pickel, die aus oben genannter  Entfernung nicht sichtbar sind, keinenMangel dar. Diesbezügliche Reklamationen sind unwirksam. Irgendwelche Ansprüche können nicht geltend gemacht  werden.

12. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum  an der gelieferten  Ware geht erst nach Begleichung seiner gesamten  Verbindlichkeiten auf den Besteller  über.Wir sind berechtigt,  geleistete  Zahlung auf die Forderungen zu verrechnen, für die die geringste  Sicherheit  besteht. Bei laufender  Rechnung  gilt das vorbehaltene Eigentum  als Sicherung  unserer Saldoforderung. Über die noch in unserem  Eigentum  stehende Ware darf der Käufer durch Veräußerungen, Verpfändung, Sicherungsübereignung oderin sonstiger  Weise nicht verfügen.  Von Pfändungen oder sonstigen  Beeinträchtigungen unserer Rechte an Dritte hat er uns sofort in Kenntnis  zu setzen.

Wiederverkäufer sind berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu veräußern. Sie haben sich ihren Abnehmern gegenüber das Eigentum vorzubehalten und treten schonjetzt ihre Forderungen aus der Veräußerung mit allen Nebenrechten bis zur Höhe ihrer gesamten Forderung an uns ab. Wir verpflichten uns, auf ihr Verlangen, die uns nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten nach unserer  Wahlinsoweit  freizugeben als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 1/5 übersteigt. Sie gelten soweit nur als unser Treuhänder. Sie sind auf unser Verlangen  verpflichtet, ihren Abnehmern die Abtretung  mitzuteilen und uns alle zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte  und Unterlagen zu geben. Bei Verbindung oder Vermischung der noch in unserem  Eigentum  stehenden  Ware mit anderen Gegenständen tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- oder Miteigentums-rechte an uns ab und verpflichtet sich, den neuen Gegenstand oder den vermischten Bestand für uns zu verwahren.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung ist Deggendorf oder das von uns beauftragte Werk oder Lager,von welchem der Versand erfolgt;für die Zahlung ist der Erfüllungsort Deggendorf. Der Gerichtsstand ist Deggendorf.

14. Sonstiges

Für die Auslandsgeschäfte gilt ausschließlich deutsches Recht. Mietgeschäfte liegen außer Vorstehendem noch unsere besonderen Mietbedingungen zugrunde. Handelsgesetzbuches, auch dann, wenn unsere Abnehmer nicht Kaufleute im Sinne des HGB sind. Sonderanfertigungen und Sondergrößen sind vom Umtausch  bzw. der Rücknahme ausgeschlossen.

 

 

PORTAPLAN Türentechnik E.K.

 

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